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    Kontakt

 Stadtgemeinde Hainfeld
 Hauptstraße 5
 A-3170 Hainfeld
 Tel: +43 (0)2764 / 2246 - 0
 Fax: +43 (0)2764 / 2246 - 70
 Email: gemeinde@hainfeld.at

 Kontaktformular

So kommen Sie nach Hainfeld

 

Bürgerservice - Standesamt-, Staatsbürgerschaftsverband


Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hainfeld

Zuständigkeitsbereich

Hainfeld, Kaumberg, Kleinzell, Ramsau, Rohrbach / Gölsen, St. Veit / Gölsen

Sitz

Rathaus Hainfeld, Erdgeschoss

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich am Donnerstag bis 14.30 Uhr


Nachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung!

Obmann (beider Verbände)

Bürgermeister Albert Pitterle, Stadtgemeinde Hainfeld

Standesbeamtinnen bzw. Staatsbürgerschaftsevidenzführerinnen
 

  
Name: Sandra Bauer
 
Telefon: 02764 / 2246 - 82  
Email: bauer@hainfeld.at  
Sachgebiete:

- Standesamt
- Staatsbürgeschaftsevidenz
- Soziales
- Archiv
 

 

Name: StADir. Elisabeth Gaupmann  Standesamt / Gaupmann
Telefon: 02764 / 2246 - 74
Email: gaupmann@hainfeld.at
Sachgebiete: - Amtsleitung
- Abfallverband Lilienfeld
- Standesamt
- Staatsbürgerschaftsevidenz


 
In welchen Angelegenheiten muss ich zum Standesamt

  • Zur Anzeige einer Geburt (auch einer Tot- oder Fehlgeburt) oder eines Todesfalles (macht fast immer der Bestatter!), wenn die Geburt oder der Tod in einer zum Verband gehörenden Gemeinde erfolgte.
  • Zur Ermittlung der Ehefähigkeit für eine Standesamtliche Trauung im Inland, wenn einer der Verlobten in einer zum Verband gehörenden Gemeinden seinen Hauptwohnsitz hat.

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Trauung im Ausland. Sollte kein Wohnsitz in Österreich gegeben sein, ist der letzte Wohnsitz in Österreich maßgeblich. Wenn sich auch daraus keine Zuständigkeit ergibt, ist das Standesamt Wien - Innere Stadt zuständig.
  • Trauungen, welche beim Standesamt Hainfeld zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:


    - Wochentags während der Dienstzeit (Mo - Do: 07:30 - 14:30 Uhr, Fr: 07:30 - 11:30 Uhr)
    - Samstag nach Vereinbarung (08:00 - 11:30 Uhr)
  • Die Ausstellung von Geburts- bzw. Sterbeurkunden erfolgt immer bei jenem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Gemeinde liegt, in welcher die Geburt oder der Tod eingetreten ist.


 

  • Die Ausstellung von Heiratsurkunden erfolgt nur bei jenem Standesamt, in welchem die Trauung durchgeführt wurde.

 

  • Staatsbürgerschaftsnachweise erhalten sie bei dem für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gemeindeamt bzw. Staatsbürgerschaftsverband, wenn die Gemeinde einem Verband angehört.

Staatsbürgerschaft

 


Welche Unterlagen müssen bei welcher Gelegenheit vorgelegt werden

Die Anforderungen sind sehr unterschiedlich, am Besten ist, sie rufen vorher an!

 



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